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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Lean Recruiting GmbH mit Sitz in Rimbach, eingetragen im Handelsregister des  Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 103199 (nachfolgend Lean Recruiting GmbH) bietet unter https://hammerjobs.de/ sowie unter anderen von Lean Recruiting GmbH betriebenen Domains, Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit Online Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen Lean Recruiting GmbH als Anbieter der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot sowie ergänzende  Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Kooperationsvertrags im Sinne dieser AGB. 
  1. Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die ab dem 01.06.2025 ein Vertragsverhältnis mit Lean Recruiting GmbH eingegangen sind. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten. 
  1. Mit Zustandekommen des Kooperationsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB. 
  1. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese kann zur Zeit des  Vertragsschlusses auf der Lean Recruiting GmbH – Webseite eingesehen werden. 


§ 2 Vertragsart und Vertragsgegenstand 

  1. Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere Dienstleistungen im Bereich des Online Marketings und Online-Recruitings. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten. 
  1. Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber einen Zugang zum Hammerjobs Recruiting Portal, wo die zur Kooperation relevanten Angaben und Dokumente zur Verfügung gestellt werden. 
  1. Bei dem zwischen Lean Recruiting GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schulden. 
  1. In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Kooperationsvertrags steht uns ein  Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. 


§ 3 Vertragsschluss 

  1. Der Vertragsschluss zwischen der Lean Recruiting GmbH und dem Auftraggeber kann elektronisch (E-Mail, Adobe Sign oder andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Hierbei sind etwaige Bindungsfristen zu beachten, sofern diese im Angebot  gesondert angegeben sind. 
  1. 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung. 


§ 4 Vergütung der Leistungen, Fälligkeit und Rechnungsstellung 

  1. Die Vergütung der von Lean Recruiting GmbH zu erbringenden Leistung wird in dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt. 
  1. Grundsätzlich sind sämtliche Preisangaben Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der  gesetzlichen Umsatzsteuer. 
  1. Sofern eine Initiierungsgebühr vereinbart ist, ist diese unverzüglich ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Die monatliche Gebühr ist ebenfalls per sofort und für den Folgemonat zu entrichten. 
  1. Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch Lean Recruiting GmbH bedarf. Im Falle des Verzugs werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten. 
  1. Die Lean Recruiting GmbH behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich die Lean Recruiting GmbH das Recht vor, nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. 
  1. Der Auftraggeber kann die vereinbarte Vergütung ausschließlich auf unser angegebenes Konto überweisen:
  • Zahlungsempfänger:
    Lean Recruiting GmbH
    Bankverbindung: Sparkasse Starkenburg 
    IBAN: DE62 5095 1469 0008 0571 34
    BIC: HELADEF1HEP
  1. Rechnungen der Lean Recruiting GmbH werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im pdf-Format gestellt. Außerdem befindet sich in dieser Mail ein individueller Link, wo die Rechnung heruntergeladen werden kann. 
  1. Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese  Form der Rechnungsstellung im Rahmen des Kooperationsvertrags geeinigt haben und dies  schriftlich festhalten. 


§ 5 Laufzeit und Kündigung 

  1. Leistungsbeginn und Laufzeit der Kooperation werden im jeweiligen Hauptvertrag vereinbart.
  1. Grundsätzlich kann ein Kooperationsvertrag entweder in Form von Abonnements oder  Kontingentverträgen geschlossen werden. 
  1. Im Falle eines Abonnements verlängert sich die Vertragslaufzeit, vorbehaltlich anders  lautender Vereinbarung, jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht eine der  Vertragsparteien den Vertrag gekündigt hat. Die konkrete Kündigungsfrist bemisst sich nach der Gesamtlaufzeit der Kampagne und wird gesondert im Kooperationsvertrag festgelegt. 
  1. Bei Kontingentverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Kampagnen erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst mit dem Abruf eines Kontingents beginnt der Prozess der Optimierung der Kampagne/n sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten erfolgt durchgehend nach der Erstplanung bis sich der Auftraggeber dazu entschließt eine laufende Kampagne zu stoppen. Hierzu hat dieser eine Frist bis 1 Arbeitstag vor Ende der Kontingentlaufzeit. Sollten die in dem Vertrag vereinbarten Kontingente aufgebraucht sein, stoppt der Auftragnehmer die Kampagnen zum Ende der Kontingentlaufzeit (s. §5 S. 6). Damit der größtmögliche Überblick über die Kampagnen dargestellt wird, erhält der Auftraggeber Zugang zum Hammerjobs Recruiting Portal, wo eine generelle kundenbezogene Übersicht angezeigt wird. 
  1. Ein Kontingent entspricht einer Stellenanzeige für einen, vom Kunden genannten, Standort. Der Standort ist in der aktiven Kampagnenlaufzeit nicht änderbar. Ein Kontingent entspricht einer 30-tägigen Laufzeit. Ein früheres Abschalten der Kampagne auf explizitem Wunsch zieht keine Rückzahlung getätigter Vergütungen mit sich.  
  1. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
  1. Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen. 
  1. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 


§ 6 Grundlagen der Zusammenarbeit 

  1. Die Lean Recruiting GmbH verpflichtet sich, den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen insbesondere bei seinen Recruiting-Aktivitäten zu unterstützen. Wir sind berechtigt uns dazu der Hilfe externer Dritter bzw. Dienstleister zu bedienen. Während der Zusammenarbeit wird die Lean Recruiting GmbH Websites/Landingpages im Namen des Kunden hosten, um die Vertragserfüllung zu gewährleisten. 
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Lean Recruiting GmbH alle Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit die Kampagne optimal konzipiert werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere zutreffende und vollständige Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers zu hinterlassen, die Registrierung im Hammerjobs Recruiting Portal sowie das Absolvieren des Onboarding-Prozesses mitsamt der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Unternehmenslogo in digitaler Form. 
  1. Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber hinterlegten Informationen,  Auskünfte und Unterlagen, werden nach Absolvieren des Onboarding-Prozesses hinsichtlich  Ihrer Vollständigkeit, Qualität und damit der Nutzbarkeit für die Kampagne von Lean Recruiting GmbH geprüft und abgenommen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gilt als erfüllt, wenn die Lean Recruiting GmbH die Abnahme erteilt hat. Gelangt Lean Recruiting GmbH zu dem Schluss, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Auskünfte und Unterlagen für eine Kampagne nicht nutzbar sind, so ist Lean Recruiting GmbH dazu berechtigt den geplanten Kampagnenstart so lange zu verzögern, bis ein angemessenes Qualitätsniveau der Informationen erreicht ist. Hinreichend nutzbar und qualitativ angemessen sind dabei Informationen, die es einem unbeteiligten, objektiven Dritten erlauben, den vom Auftraggeber beschriebenen Auftrag vollumfänglich zu verstehen. 
  1. Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber zu hinterlegenden Informationen, Auskünfte und Unterlagen sind spätestens zwei Wochen vor der geplanten Liveschaltung zur Verfügung zu stellen. Wird diese Frist nicht gewahrt, so ist Lean Recruiting GmbH berechtigt, den geplanten Kampagnenstart zu verzögern, bis diese Informationen, Auskünfte und Unterlagen vorliegen. 
  1. Der Auftraggeber ist ferner dazu verpflichtet, vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der  gestalteten Inhalte, diese abzunehmen und zur Veröffentlichung freizugeben. Mit  Kenntnisnahme der Fertigstellung wird dem Auftraggeber eine Abnahmefrist von 3 Werktagen gewährt, beginnend mit entsprechend zugegangener E-Mail mit den Inhalten. Verstreicht diese Frist, ohne dass der Auftraggeber dahingehend tätig geworden ist, so gelten die Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Gibt der Auftraggeber auf diesem Wege Inhalte frei, haftet Lean Recruiting GmbH mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen. 
  1. Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag  nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistung  notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. 
  1. Etwaige Gewährleistungspflichten und Garantien seitens Lean Recruiting GmbH entstehen erst, sobald der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht vollständig erfüllt hat (siehe weiter §7 ff). 


§ 7 Garantie 

  1. Sollte die Lean Recruiting GmbH eine Garantie gewähren, so wird diese grundsätzlich und ausschließlich im Kooperationsvertrag festgehalten und gilt auch nur dann. Eine  Garantieleistung behält ihre Wirksamkeit lediglich für die Erstlaufzeit der Kampagne, die im Vertrag präzisiert ist. Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im geschlossenen Vertrag genannte Leistungsspektrum, inklusive der darin enthaltenen Prozesse, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung (siehe §6, S. 2 – 5) des Auftragsgebers realisiert wird. 
  1. Die Garantieleistung stellt sich grundlegend wie folgt dar: die Lean Recruiting GmbH garantiert eine, im Vertrag präzisierte, Anzahl an Einstellungen oder qualifizierte Bewerbungen (Definition qualifizierte Bewerbung: Die essenziellen Anforderungen an den Bewerber werden abgeglichen und als Kriterium im Bewerberquiz berücksichtigt (max. 3). Jeder, der das Quiz besteht, gilt als qualifizierter Bewerber), die im Zeitraum der Erstlaufzeit der Kampagne plus 4 weitere Monate Rekrutierungskarenzzeit durchgeführt werden. Sollte dieses Garantieziel in der genannten Zeit nicht erreicht werden, erhält der Auftraggeber sodann das Recht auf eine Rückzahlung für jede nicht realisierte Garantiebewerbung/-einstellung. Der Auftraggeber hat für die Erwirkung seines Garantieanspruchs eine Frist bis maximal 14 Tage nach Ende der Erstlaufzeit der Kampagne. Der genaue Geldwert hierfür ist im Vertrag präzisiert. 
  1. Zu beachten ist, dass eine Einstellung dann als Einstellung zählt, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Unabhängig von der Berufsbezeichnung und Niederlassung des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Kandidat in der Vergangenheit schon bei dem Auftraggeber gearbeitet oder sich schon einmal bei ihm beworben hat. 
  1. Die zentralen Prozesse, die eine Wirksamkeit einer Garantie gewährleisten, können je Vertrag variieren, sind jedoch gänzlich wie folgt: 
  1.  

Es müssen mind. 5 unterschiedliche Mitarbeiterfotos wurden zur Verfügung gestellt werden 

Es werden mindestens 4 Austauschgespräche nach Kampagnenstart per Videocall wahrgenommen.

Verpflichtung zur korrekten Pflege der eigens zur Verfügung gestellten Bewerberübersicht Lean Recruiting GmbH Cloud  

Umsetzung und Dokumentation des geschulten Recruiting-Prozesses gemäß des Beratungsergebnisses des Auftragnehmers:

a. Erstkontakt muss telefonisch innerhalb von 48h erfolgen. Mindestens 3 Anrufversuche je Kandidat. Außerdem muss der Status im Portal aktualisiert werden (z.B. Vorstellungsgespräch, Absage, etc.)

b. Lebensläufe, Anschreiben und weitere Unterlagen dürfen erst ab dem Bewerbungsgespräch angefordert werden  

  1. Verpflichtung zur Meldung von Bewerbern, die nicht über die primären Kanäle des  Auftragnehmers erfasst werden, die aber durch die vom Auftragnehmer kreierten  Marketingmaßnahmen auf das Angebot des Auftraggebers aufmerksam geworden sind. Eine Meldung kann durch manuelles Eintragen in das Hammerjobs Recruiting Portal oder Mitteilung (bspw. per Mail oder telefonisch) geschehen.  
  2. Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor die Einhaltung der Prozesse, insbesondere beim Anfragen einer Garantiewirksamkeit durch den Auftraggeber, genauestens zu prüfen. Hierunter fällt auch ein nachträgliches Kontaktieren der Bewerbenden. Dem Auftragnehmer wird gewährt, dass die Bewerbenden bis zu 3 Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken kontaktiert werden können.
  3. Darüber hinaus müssen alle Rechnungen fristgerecht und vollständig bezahlt sein.
  4. Sollte Lean Recruiting GmbH feststellen, dass der Auftraggeber seine Pflichten nicht erfüllt hat, wird das Garantierecht restlos verwirkt.


§ 8  Nutzungsrechte und Urheberrechte 

  1. Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Nutzungsrecht, in Bezug auf die im passwortgeschützten Hammerjobs Recruiting Portal enthaltenen  Anwendungen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem  Auftraggeber geschlossenen Vertrags und gilt 6 Monate über die vereinbarte Vertragsdauer  hinaus. 
  1. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und  sonstigen gewerblichen Rechten von Lean Recruiting GmbH verbleiben uneingeschränkt bei der Lean Recruiting GmbH. 
  1. Sämtliche Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen, die von der Lean Recruiting GmbH für den Auftraggeber produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von Lean Recruiting GmbH.
  1. Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Stellenanzeigen, die von  Lean Recruiting GmbH auf Webseiten veröffentlicht worden sind. 
  1. Der Auftraggeber garantiert, dass alle an Lean Recruiting GmbH übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Die Lean Recruiting GmbH ist nicht dazu verpflichtet die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit bzw. rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei. 
  1. Die Lean Recruiting GmbH trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von Lean Recruiting GmbH erstellten Stellenanzeigen einschließlich der Bild- und Textelemente sowie sonstige Angaben. Dies gilt nicht, sofern Stellenanzeigen, Stellenanzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben von der Auftraggeberin an Lean Recruiting GmbH übermittelt worden sind. Diese Regelung wird auch nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass die Auftraggeberin die Veröffentlichung der Werbeanzeigen freigibt, es sei denn die Auftraggeberin hat aktiv Einfluss auf die erstellten Stellenanzeigen genommen. 
  1. Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte  werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde  zur Anzeige gebracht. 
  1. Die beim „Lean Recruiting GmbH Media Day“ entstandenen Bild- und Videomaterialien werden dem Kunden zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Urheberrecht wird durch diese Übermittlung nicht verändert. 


§ 9 Referenznennung 

Der Auftraggeber räumt der Lean Recruiting GmbH das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Lean Recruiting GmbH – im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit – erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von Logos des Auftraggebers; die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, welches im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist; sowie der Veröffentlichung von Ergebnissen zur publizistischen Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien. 

Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von der Lean Recruiting GmbH wird dabei Rücksicht genommen.

§ 10 Haftung 

  1. Wir haften den Auftraggebern gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 
  1. In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die  ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren 

Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann, und zwar beschränkt auf den Ersatz vorhersehbaren und typischen Schadens. 

  1. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt. 


§ 11 Datenschutz 

  1. Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher  anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart. 
  1. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Lean Recruiting GmbH seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. 
  1. Wir informieren separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen.  Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. 
  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des  Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an  Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind  bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt  waren. Unternehmen, die mit einer Partei i.S.d. §§ 15 ff AktG verbunden sind, sind nicht Dritte im  Sinne von vorstehendem Satz 1; gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung  des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung  verpflichtet (worden) sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung setzt sich nach Beendigung des  Vertragsverhältnisses für ein Jahr fort. 
  1. Bevor die Lean Recruiting GmbH für den Auftraggeber tätig werden kann, ist die Kenntnisnahme und Einwilligung der Datenschutzbestimmungen notwendig. 
  1. Mit Nutzung unserer Bewerbermanagement-Plattform, „Hammerjobs Recruiting Portal“, stimmt der  Auftraggeber der Protokollierung der Nutzung zu, die ausschließlich zum Zwecke der  Systemverfügbarkeit, Fehlersuche und Lösungen von Supportanfragen definiert ist. Es wird ausdrücklich kein Nutzerverhalten analysiert. Das damit einhergehende Interesse der Lean Recruiting GmbH soll die störungsfreie Nutzung der „Hammerjobs Recruiting Portal“ gewährleisten und garantieren. 
  1. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung auf der „Hammerjobs Recruiting Portal“ erhaltenen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sorgsam aufzubewahren. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Zugangsdaten an externe Dritte weiterzugeben oder zu übertragen. Hat der Auftraggeber die Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen externen Dritten vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet, hat er Lean Recruiting GmbH von jedem durch die unbefugte Verwendung der Zugangsdaten verursachten Schaden freizustellen.
  1. Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von  Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer  Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, muss diese schriftlich erfolgen. Hierzu können Sie  uns eine E-Mail zukommen lassen an: info@hammerjobs.de oder den herkömmlichen Postweg  nutzen. In dem Widerspruch sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten zu benennen, über die wir Sie  nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten.  Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der Mail bei uns. 


§ 12 Schlussbestimmungen 

  1. Erklärungen: Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach  diesem Vertrag in Schriftform erfolgen. Lean Recruiting GmbH kann hierzu die vom Auftraggeber im  Auftragsschreiben angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Auftraggeber  Lean Recruiting GmbH unverzüglich mitteilen. 
  1. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform nach  § 126b BGB (z.B. E-Mail oder Brief). Ebenso gilt dies für Änderungen und Ergänzungen des  Kooperationsvertrags. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses. 
  1. Aufrechnung: Der Auftraggeber kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen  Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein  Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder  von Lean Recruiting GmbH unbestritten ist. 
  1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des  UN-Kaufrechts. 
  1. Gerichtsstand: Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Auftraggeber sind die Gerichte in Darmstadt. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. 
  1. Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. 
  1. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder  werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der  unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten  Zweck unter wirtschaftlicher und redlicher Betrachtungsweise vereinbart hätten. Das Gleiche  gilt im Falle einer Vertragslücke. 

AGB Version: 01.06.2025 
Lean Recruiting GmbH, Rimbach, Deutschland

AGB Version: 01.01.2022