Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Auftrag
Der Kunde beauftragt die Agentur mit der allgemeinen Dienstleistung und Betreuung des Unternehmens von im Vorfeld besprochenen Maßnahmen und ausgewählten kommunikativen Auftritten des Kunden.
Im Auftrag inbegriffen sind zwei Feedbackschleifen für die von der Agentur erstellten Inhalte. Jegliche gewünschten Anpassungen, die diese Grenze überschreiten, können, nach Einwilligung der Agentur, umgesetzt werden. Diese werden mit einem Stundenlohn von 60,00 Euro vergütet.
Definition qualifizierte Bewerbung: Die essenziellen Anforderungen an den Bewerber werden abgeglichen und als Kriterium im Bewerberquiz berücksichtigt (max. 3). Jeder, der das Quiz besteht, gilt als qualifizierter Bewerber.
§ 2 Vergütung der Agentur
Mit dem vereinbarten Honorar werden sämtliche vertraglichen Leistungen im Rahmen des Auftrages gegenüber der Agentur abgegolten. Dies umfasst auch die Vergütung für die dem Kunden überlassene Nutzungsrechte.
Zusätzliche Arbeiten, Projekte, zukünftige Kampagnen etc. werden auf Vorlage vorgängiger Kostenvoranschläge von Fall zu Fall separat honoriert.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, gilt ein Stundenlohn von 60,- Euro.
§ 3 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit der Vertragsunterzeichnung und bezieht sich nur auf das beschriebene Projekt.
Die Kampagne inkl. Landingpage auf den sozialen Medien wird über die Vertragslaufzeit ausgespielt.
Erhält die Agentur innerhalb von 12 Monaten nicht die geforderten Informationen, die für die Umsetzung des Auftrags notwendig sind und es kommt in dieser Zeit nicht zur Veröffentlichung der Kampagne, endet die Zusammenarbeit. In diesem Fall kommt es zu keiner Erstattung des Honorars.
§ 4 Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
Alle von der Agentur für den Kunden hergestellten Fotos, Druckunterlagen, Werbetexte, Filme und Illustrationen sind von der Agentur ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr sachgemäß aufzubewahren und nach Abschluss von Bestellungen/Rechnung unaufgefordert dem Kunden, ohne Zusatzkosten, auszuhändigen. Die vorgenannten Unterlagen werden in digitaler Form aufbewahrt und herausgegeben.
Alle von der Lean Recruiting GmbH in Anspruch genommenen Dienstleistungen, Softwaretools und Strategien sind jederzeit alleiniges Eigentum der Gesellschaft. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur bestehende Softwaretools und Strategien zum Nutzen des Kunden verwenden und ändern kann und das der Kunde keine Rechte an diesen erwirbt.
§ 5 Garantie
Das Unternehmen garantiert keine bestimmte Leistungsstufe oder Ergebnisse. Ergebnisse, die für andere Kunden der Gesellschaft erzielt wurden, kann als Marketinginstrument verwendet und dem Kunden nur zu Demonstrationszwecken gezeigt werden und wird vom Kunden nicht als Hinweis auf versprochene Ergebnisse oder das Niveau der Ergebnisse ausgelegt.
§ 6 Kommunikation
Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation in erster Linie per E-Mail erfolgt. In dringenden Angelegenheiten aber gerne auch per Telefon.
Die Bürozeiten der Agentur sind montags bis freitags von 9:00 – 17:00 Uhr.
Das Unternehmen antwortet in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen Wochenenden und regulären Feiertagen.
§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten
Der Auftraggeber erhält alle Nutzungsrechte an den vom Kunden zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen einfach (nicht ausschließlich), sowie zeitlich, Umfang und räumlich unbeschränkt. Die Weiterverwendung der erbrachten Leistungen für den weiteren eigenen Gebrauch ist dem Auftraggeber nach Beendigung des Vertrags gestattet. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte an jeglicher kreativer Arbeit mit der Zahlung der Vergütung. Dem Kunden ist gestattet, die Arbeitsergebnisse frei zu ändern und zu bearbeiten. Das Urheberrecht bleibt bei der Agentur
Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
Der Kunde stimmt zu, dass die Agentur das Recht hat, Materialien, die gemäß dieser Vereinbarung erstellt wurden, für das Portfolio der Agentur, Muster, Eigenwerbung einschließlich Werbung für die Tätigkeit der Agentur, einschließlich aller Social Media-Plattformen und der Website der Agentur zu verwenden. Für den Fall, dass der Kunde bestimmte Materialien von der Freigabe gemäß diesem Absatz ausschließen oder den Zeitraum einer solchen Freigabe begrenzen möchte, können das Unternehmen und der Kunde schriftlich einer solchen Einschränkung zustimmen.
§ 8 Haftung
Die Haftung der Agentur, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), wie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.
Die Agentur haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Auftraggebers gegen den Auftraggeber verhängt werden.
Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen den Auftraggeber verhängt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekten, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Sollten Deadlines von Seiten der Agentur nicht eingehalten werden oder es aus unabsehbaren Gründen zu zeitlichen oder rahmentlichen Änderungen kommen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung.
Sollte der Projektumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Zusätzliche Aufgaben oder eine abgesprochene Erweiterung des Projektumfangs wird hingegen zusätzlich honoriert.
§ 9 Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
§ 10 Kündigung
Diese Vereinbarung kann von keiner der Parteien vor der im Vertrag genannten Laufzeit gekündigt werden.
Für den Fall, dass der Kunde die nachstehenden Dienstleistungen kündigen möchte, muss der Kunde mindestens sieben Tage vor dem gewünschten Kündigungstermin eine schriftliche Anfrage an die Gesellschaft richten. Schriftliche Kündigungsanträge können per E-Mail gestellt werden. Wenn der Kunde diese Vereinbarung schriftlich kündigt, werden alle der Agentur geschuldeten Beträge sofort fällig und werden automatisch mit der vom Kunden hinterlegten Zahlungsmethode verrechnet.
Unter keinen Umständen wird die Agentur den für die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen gezahlten Betrag zurückerstatten.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Darmstadt. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss internationaler Privatrechtsabkommen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung ein, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.